Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

MENURY AGB
  • Transparent
    Alle Bedingungen auf den ersten Blick erkennbar. Kein Kleinderucktes.
  • Sicher
    Verwahrung aller Daten auf unseren Servern in Deutschland
  • Support
    Bei Fragen aller Art steht Ihnen unser Support Team 24/7 zur Verfügung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen und Warenlieferungen (Online-Produkte/SaaS-Lösungen) von MENURY. Die rechtsgeschäftliche Durchführung (Auslieferung, Abrechnung etc.) erfolgt durch die Röll & Wehner GbR.

1. Bestellung, Vertragsschluss

1.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ / „zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. MENURY kann die Bestellung des Kunden durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail/Brief/Telefax innerhalb von 3 Werktagen annehmen. Der Vertragstext wird bei elektronischen Bestellungen per Internet nach Vertragsschluss gespeichert und kann vom Kunden bei der Röll & Wehner GbR abgerufen werden.

1.2. Soweit verfügbar wird die bestellte Ware oder Dienstleistung unverzüglich ausgeliefert oder erbracht. MENURY behält sich vor, von der Ausführung einer Bestellung abzusehen, wenn die Ware oder Dienstleistung nicht mehr vorrätig, vergriffen oder verfügbar ist. In diesem Fall wird der Kunde über die Nichtverfügbarkeit informiert. Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Sofern die Bestellung per Internet erfolgt, ist der voraussichtliche Liefertermin dem Bestellangebot zu entnehmen. Dienstleistungen wie beispielweise Übersetzungen werden spätestens fünf Werktage nach Annahme der Bestellung geliefert.

1.3. Die Software befindet sich bei Lieferung auf dem aktuellen Stand. Damit diese aktuell bleiben, nimmt der Kunde entsprechend der jeweiligen Produktbeschreibung automatisch am Abonnement-/Update-Service teil. Umfang und Preis der jeweiligen Updates entsprechen den Angaben im Bestellangebot (Internet-Shop).

1.4. Der Kunde hat mitunter die Möglichkeit, auf Inhalte von Drittanbietern zuzugreifen. Hierzu wird er eventuell auf Server dieser Drittanbieter umgeleitet. Sollten für die Inhalte der Drittanbieter zusätzliche Kosten entstehen (z.B. pay per document), wird der Kunde durch entsprechende Hinweise hierauf hingewiesen.

2. Ansichtsfrist/Testphase

Sofern im Bestellangebot eine Ansichtsfrist/Testphase angegeben ist (z.B. „Jetzt kostenlos 4 Wochen testen“), hat der Kunde beim erstmaligen Bezug eine angebotsabhängige Ansichtsfrist/Testphase. Während der Ansichtsfrist/ Testphase kann der Kunde die bestellten Produkte ausgiebig testen.

3. Kundenkonto; Zugang zu Online-Produkten/SaaS-Lösungen

3.1. Über das Online-Kundenkonto kann der registrierte Kunde sämtliche Aktivitäten (Verwalten von Bestellungen, Abbestellungen, Änderungen von Adressen und Zahlungsweisen etc.) selbst online ausführen.

3.2. Die Nutzung von Online-Kundenkonto sowie Online-Produkten/SaaS-Lösungen setzt zwingend eine Registrierung voraus. Die Registrierung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten, natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich als Ansprechpartner genannt werden muss. MENURY kann die Annahme von Registrierungen ohne die Angabe von Gründen ablehnen.

3.3. Der Zugang des Kunden zum Online-Kundenkonto und/oder zu den Online-Produkten/SaaS-Lösungen erfolgt passwortgeschützt über das Internet. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten und sein Passwort geheim zu halten und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. In diesem Zusammenhang weist MENURY darauf hin, dass Mitarbeiter von MENURY nicht berechtigt sind, telefonisch oder schriftlich Passwörter abzufragen. Bei der Wahl des Passwortes sollten die allgemein bekannten Regeln beachtet werden (Länge, Komplexität des Passwortes), Änderungen des Passwortes sind nur online innerhalb des Kundenkontos möglich. Der Kunde hat MENURY bei Verlust der Zugangsdaten, des Passwortes oder bei Verdacht der missbräuchlichen Nutzung dieser Daten unverzüglich zu unterrichten. Im Übrigen ist MENURY berechtigt, bei Missbrauch, Zahlungsverzug oder sonstigen vom Kunden zu vertretenden Problemen den Zugang zum Kundenkonto bzw. zu den Online-Produkten/SaaS-Lösungen zu sperren. Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretendem Missbrauch oder Problemen.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Als Zahlungsmethoden bietet MENURY derzeit die Bezahlung per Kreditkarte und PayPal an. Rechnungen sind sofort – im Regelfall mit Zusendung –ohne Abzug zahlbar. Die Belastung Ihres Kreditkartenkontos erfolgt mit Abschluss der Bestellung. Rechnungen und Mahnungen werden maschinell erstellt, sie können dem Kunden per Brief, Telefax oder E-Mail zugesandt werden. Gebühren für eine Mahnung und eine Rücklastschrift werden bei Verzug in Rechnung gestellt.

4.2. Die Lieferung erfolgt zu dem jeweils gültigen Bruttoendpreis (Nettopreis zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer). Ausdrücklich vorbehalten bleibt die Möglichkeit, die jeweiligen Preise für die Produkte auch bei bestehenden Abonnement-/Update-Services jährlich in angemessener Weise anzupassen. Dieses Preisanpassungsrecht gilt insbesondere auch eingetretenen Erhöhungen von Produktions-, Versand- und Lohnkosten.

4.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, sofern ihm nicht aus demselben Vertragsverhältnis ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht. Eine Aufrechnung mit anderen rechtskräftig festgestellten Forderungen ist nicht zulässig. Kosten für unberechtigte Rückerstattungen sind vom Kunden zu tragen.

4.4. Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Kosten des Kunden. Die tatsächlichen Versandkosten sind dem jeweiligen Bestellangebot zu entnehmen.

4.5 Das Widerrufsrecht gem. §312g Abs.1 BGB bei Fernabsatzverträgen gem. §312c Abs. 1 BGB, ist nach §312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen, da Waren und Dienstleistungen die den individuellen Druck von Komponenten erfordern, nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl maßgeblich ist.

4.6 Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, kann MENURY Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes verlangen. Sollte nachweislich ein darüberhinausgehender Verzugsschaden entstanden sein, so kann dieser ebenfalls geltend gemacht werden.

4.7 Bis zur vollständigen Bezahlung aller Waren aus derselben Bestellung bleibt die Ware Eigentum von MENURY.

4.8 MENURY produziert im Vierfarbdruck innerhalb technischer Grenzen, sodass handelsübliche Abweichungen bis zu +/- 10%, bzgl. Menge Größe, Farbe oder Materialbeschaffenheit im zumutbaren Rahmen hinzunehmen sind und keinen Mangel darstellen.

Insbesondere stellt eine Farbabweichung zwischen keinen Mangel dar.

Darüber hinaus sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von EINER Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Entdeckung. Anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Die Reklamationsanzeige ist schriftlich anzuzeigen und umfasst den Eingang der Reklamation per, E-Mail, Telefax oder Post an den Kundenservice.

Sollte die Ware einen Mangel aufweisen, ist MENURY nach Wahl des Bestellers zunächst zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache verpflichtet. MENURY ist jedoch berechtigt, die gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Besteller mit sich bringen würde.

Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Besteller nach seiner Wahl den Rücktritt vom Vertrag erklären oder den Kaufpreis mindern. Bei Rücktritt vom Vertrag ist der Besteller zur vollständigen Rücksendung der Ware verpflichtet.

Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

5. Kündigung

5.1. Bei einem Vertrag über die fortlaufende Lieferung auf unbestimmte Zeit (Abonnement-/Update-Service) kann der Vertrag, soweit er keine besonders vereinbarte Kündigungsfrist enthält, jederzeit mit sofortiger Wirkung für die Zukunft, gekündigt werden. Etwaige nach der Beendigung des Vertrags noch erhaltene Lieferungen sind zurückzugeben.

5.2. Ist eine Mindestbezugs-/Mindestnutzungsdauer vereinbart, verlängert sich die Vertragslaufzeit nach Ablauf der Mindestbezugs-/Mindestnutzungsdauer automatisch um die jeweilige im Bestellangebot genannte Dauer, längsten falls um ein (1) Jahr.

5.3. Im Falle der Kündigung eines Vertrags mit vereinbarter Kündigungsfrist oder Mindestnutzungsdauer hat der Kunde bis zum Ende der vertraglichen Restlaufzeit weiterhin Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Leistungen.

5.4. Jede Kündigung hat in Textform (Brief, Telefax, E-Mail) zu erfolgen. Darüber hinaus können bei den meisten Produkten Kündigungen/Abbestellungen im Kundenkonto (online) vorgenommen werden. Eine Annahmeverweigerung oder Nichtnutzung von Lieferungen und Dienstleistungen gilt nicht als Kündigung. Ohne rechtzeitig eingehende Kündigung verlängert sich die Vertragsdauer automatisch um die im Bestellangebot genannte Dauer.

6. Eigentumsvorbehalt

Das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen bleibt vorbehalten. Lieferungen/Leistungen dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht weiterveräußert werden.

7. Urheber-/Nutzungsrechte

7.1. Mit Vertragsschluss wird dem Kunden das Recht eingeräumt, die Dienstleistungen und Warenlieferungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen.

7.2. Für Online-Produkte/SaaS-Lösungen sowie Informations-/Datenbankprodukte werden die nicht übertragbaren und nicht ausschließlichen Nutzungsrechte nur zeitlich befristet für die Dauer der vereinbarten Laufzeit des Nutzungsvertrags übertragen. Das Nutzungsrecht ist auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt.

7.2.1. Software (Berechnungsprogramme)
Der Kunde hat das Recht, die Software im vertragsgemäßen Umfang (Anzahl der erworbenen Lizenzen, Dauer des Nutzungsrechts) zu nutzen. Die Software darf pro Lizenz nur von einem Restaurant/Hotel/Lokal/Betrieb genutzt werden (named user). Im Falle eines Vertrages über eine Netzwerkversion/Mehrfach-Lizenz ist der Kunde berechtigt, die Software durch eine der Anzahl der erworbenen Lizenzen entsprechenden Anzahl von Restaurants/Hotels/Lokalen/Betrieben zu nutzen. Jeder Betrieb muss einzeln aufgeführt und namentlich benannt sein (named user). Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen Angebot. Der Kunde ist berechtigt, die Software für eigene Zwecke zu nutzen.

7.2.2. Datenbanken
Die Informations-/Datenbank- und Online-Produkte sind urheberrechtlich geschützt als Datenbankwerke (§ 4 Abs. 2 UrhG) und als Datenbanken (§ 87a ff. UrhG). Die einzelnen Dokumente sind darüber hinaus urheberrechtlich geschützte Werke (§ 2 UrhG); die zur Darstellung und Suche der Inhalte der Online-Produkte erforderliche Software unterliegt dem Schutz des Urhebergesetzes nach den §§ 69a ff. UrhG. Der Kunde ist zur Nutzung der Informations-/Datenbank- und Online-Produkte im geschäftsüblichen, für seine Bedürfnisse erforderlichen Umfang innerhalb der Grenzen des § 87b UrhG berechtigt. Soweit die tatsächliche Nutzung die berechtigten Interessen von MENURY in unzumutbarer Weise beeinträchtigen, ist MENURY berechtigt, den Zugriff auf das Datenbankwerk/die Datenbank einzuschränken oder zu verhindern. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe wesentlicher Bestandteile oder die wiederholte und systematische Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe und Zugänglichmachung von unwesentlichen Bestandteilen des Datenbankwerks/der Datenbank. Alle nachstehend nicht ausdrücklich aufgeführten Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte an den Informations-/Datenbank- und Online-Produkten verbleiben bei MENURY als Inhaberin aller Nutzungs- und Schutzrechte.

Der Kunde erwirbt das Recht, auf die Informations-/Datenbank- und Online-Produkte von jedem beliebigen Datenverarbeitungsgerät zuzugreifen, der für diese Zwecke geeignet ist. Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach der dem Vertragsverhältnis zu Grunde liegenden Vereinbarung. Sie wird dem Kunden bei Vertragsbeginn mitgeteilt und endet spätestens mit Ablauf des Vertragsverhältnisses. Informations-/Datenbank-Produkte, enthalten einen Zeitschalter, der die weitergehende Nutzung ausschließt; Insofern ist die Laufzeit jeweils befristet bis zum Erscheinen des nächsten Updates.

Der Kunde verpflichtet sich, die Informations-/Datenbank- und Online-Produkte nur für eigene Zwecke zu nutzen und Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich einen gesonderten Zugriff auf die Informations-/Datenbank- und Online-Produkte zu ermöglichen. Die Informations-/Datenbank- und Online-Produkte dürfen pro Lizenz nur für ein Restaurant/Hotel/Lokal/Betrieb genutzt werden (named user).

7.3. Die Nutzung ist nur auf den von MENURY unterstützten Hardware-Plattformen und deren Betriebssystemumgebung(en) zugelassen. Dem Kunden ist es untersagt, Copyrightvermerke, Kennzeichen/Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben an den Produkten zu verändern.

8. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen

Die Geltung entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn MENURY diesen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos annimmt. MENURY behält sich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, sofern diese Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von MENURY für den Nutzer zumutbar ist; dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderung für Sie ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist, z.B. bei Veränderungen im Registrierungsprozess, Änderungen von Kontaktinformationen. Im Übrigen wird MENURY die Nutzer vor dem beabsichtigten Inkrafttreten informieren.

Die Information erfolgt an die vom Nutzer benannte Email-Adresse. Sollten der Nutzer mit einer von MENURY beabsichtigten Änderung nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, der Änderung innerhalb eines Monats nach Mitteilung zu widersprechen. Wenn Sie fristgerecht widersprechen, ist MENURY berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats schriftlich zu kündigen.

9. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürnberg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Reklamationen und Kündigungen sind schriftlich oder via E-mail an folgende Adresse zu senden:

MENURY
Röll & Wehner GbR
Guntherstr. 16
D-90461 Nürnberg

support@menury.com

Besondere Geschäftsbedingungen für SaaS-Lösungen

Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die SaaS-Lösungen die folgenden besonderen Geschäftsbedingungen.

Vertragsgegenstand

MENURY bietet verschiedene Softwarelösungen zur Unterstützung von Geschäftsprozessen an und stellt diese zur Nutzung über das Internet als Webapplikation bereit (SaaS-Lösung). Der konkrete Funktionsumfang der SaaS-Lösung sowie die Anforderungen an die Hardware- und Softwareumgebung, die auf Kundenseite erfüllt sein müssen, ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Anwenderdokumentation. Die Überlassung der SaaS-Lösung (auf Datenträgern oder im Wege der online Übertragung als Download) zur lokalen Installation ist nicht möglich.

Als Bestandteil der SaaS-Lösung wird Speicherplatz auf zentralen Servern zur Verfügung gestellt, auf den die mit der SaaS-Lösung erzeugten und verarbeiteten Daten für die Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden können. Die Archivierung der Daten entsprechend den handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist gegeben.

Leistungsübergabepunkt ist der Router-Ausgang des von MENURY genutzten Rechenzentrums zum Internet. Für die Anbindung an das Internet, das Bereitstellen oder das Aufrechterhalten der Netzverbindung zum Rechenzentrum sowie das Beschaffen und Bereitstellen von Netzzugangskomponenten für das Internet auf Kundenseite muss der Kunde selbst Sorge tragen.

Üblicherweise ist die SaaS-Lösung auch außerhalb der Betriebszeiten verfügbar (365 Tage, 24h), es besteht jedoch kein Anspruch hierauf. Soweit aus dringenden, unaufschiebbaren technischen Gründen ausnahmsweise Wartungsarbeiten während der Betriebszeiten erforderlich werden, mit der Folge, dass die SaaS-Lösung in dieser Zeit nicht zur Verfügung steht, wird MENURY nach Möglichkeit rechtzeitig mittels E-Mail an die vom Nutzer genannte Adresse informieren.

Für SaaS-Lösungen gelten die folgenden Servicelevel:

Betriebszeit: 24h pro Tag an 7 Tagen pro Woche

Wartungszeiten: Geplante Wartungsarbeiten, die eine Unterbrechung des Betriebs benötigen, führt MENURY, soweit dies technisch möglich ist, zwischen 20:00 und 08:30h (MESZ) durch.

Verfügbarkeit während der Betriebszeiten: min. 95% im Mittel eines Kalendermonats, wobei geplante Wartungsarbeiten oder das Abschalten des Rechenzentrums im Zuge des Schutzes vor feindlichen Angriffen auf Software oder Datenbank aus der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind.

MENURY unternimmt die Analyse und Behebung dokumentierter, reproduzierbarer Fehler der SaaS-Lösung (nachfolgend „Supportleistungen“) durch kompetentes Personal. MENURY steht für den Erfolg bei der Beseitigung von Fehlern nicht ein und übernimmt insoweit auch keine Garantie. „Fehler“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede vom Kunden gemeldete Störung, die zur Folge hat, dass die Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit von Angebot und Anwenderdokumentation abweicht und sich dies auf deren Gebrauchstauglichkeit mehr als unwesentlich auswirkt, oder Korruption von Daten oder Verlust von Daten eintritt, die mit der SaaS-Lösung bearbeitet oder von ihr erzeugt werden.

Falls eine aufgetretene Störung nicht reproduziert werden kann, gilt diese nicht als Fehler. Die Parteien werden in diesem Fall das weitere Vorgehen gemeinsam abstimmen.

Fehlerbehebung

Der Kunde muss auftretende Fehler unverzüglich mit genauer Beschreibung des Problems melden. Die Meldung kann zunächst mündlich erfolgen, ist jedoch spätestens am nächsten Werktag in schriftlicher Form (E‑Mail, Brief, Telefax) an MENURY zu senden. Die Entgegennahme von Fehlermeldungen muss Montags – Freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr erfolgen.

Fehlerklassen

Bei Fehlermeldungen werden die nachfolgend beschriebenen Aktivitäten innerhalb der Reaktionszeit durchgeführt. Die Reaktionszeit ist abhängig von der Fehlerklasse; es gelten folgende Fehlerklassen.


Fehlerklasse 1:
Ein produktiver Einsatz der SaaS-Lösung ist nicht oder nur erheblich eingeschränkt möglich oder wesentliche Leistungsmerkmale werden verfehlt.

Fehlerklasse 2:
Die Kernfunktionalität ist gewährleistet, es liegt jedoch ein wesentlicher Fehler in einem Teilmodul vor, der das Arbeiten mit diesem Modul verhindert oder erheblich einschränkt.

Fehlerklasse 3:
Alle übrigen Fehler

Reaktionszeiten

Innerhalb der Reaktionszeiten legt MENURY einen Vorschlag für die Behebung des Fehlers vor. Er umfasst folgendes:

Darstellung der Ergebnisse der durchgeführten Analyse;

Darstellung der Auswirkungen auf andere Funktionalitäten (Kritikalität)

Vorschlag einer Vorgehensweise, um den Fehler zu beheben.


Reaktionszeit

Fehlerklasse 1: 24 Stunden

Fehlerklasse 2: 2 Werktage

Fehlerklasse 3: 5 Werktage

Ausschluss von Supportleistungen

MENURY ist nicht verpflichtet, Supportleistungen zu erbringen:


Bei Fehlern, die auf unzulässigen Änderungen oder Anpassungen der SaaS-Lösung beruhen

Für andere Software (insbesondere Fremdsoftware, die auf Kundensystemen eingesetzt wird)

Bei Fehlern, die auf unsachgemäßer oder nicht autorisierter Nutzung der SaaS-Lösung oder auf Bedienungsfehlern beruhen, bei jeglichen Hardwaredefekten

Bei Nutzung der SaaS-Lösung auf anderen als den empfohlenen angegebenen zulässigen Hardware- und Betriebssystemumgebungen;

In Form von Vor-Ort-Einsätzen von MENURY Mitarbeitern.

Die vorstehend genannten Leistungen sind abschließend. Darüber hinaus ist MENURY nicht zu weiteren Leistungen verpflichtet, insbesondere nicht zur Erbringung von Installations-, Anpassungs-, Programmier-, Beratungs- und Schulungsleistungen.

MENURY ist berechtigt, solche Leistungen als gesonderte Beauftragung zu behandeln und zu den Nutzungsgebühren für SaaS-Lösungen entsprechend den jeweils gültigen Dienstleistungssätzen in Rechnung zu stellen.

Mitwirkungspflichten

Für die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Mitwirkungsleistungen sind vollständig und rechtzeitig zu erbringen.

Die Mitwirkungspflichten umfassen insbesondere folgende Tätigkeiten:


Bei der Nutzung sind alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften zu beachten. Untersagt ist, Daten oder Inhalte auf Server von MENURY zu übertragen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen

Bei einer Fehlermeldung sind MENURY unverzüglich alle Dokumentationen, Protokolle und andere für die Fehlerbehebung relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen

Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig an entsprechenden Produktschulungen teilzunehmen oder sich auf andere Weise das notwendige Wissen zur Nutzung der SaaS-Lösung anzueignen

Es dürfen nur solche Daten übermittelt werden, die frei von Computerviren oder anderem schädlichen Code sind

Es darf weder Software noch andere Techniken oder Verfahren im Zusammenhang mit der Nutzung der SaaS-Lösung verwendet werden, die geeignet sind, den Betrieb, die Sicherheit und die Verfügbarkeit zu beeinträchtigen.

Vergütung

MENURY ist berechtigt, die Vergütung während der Laufzeit des Vertrages anzupassen. Preiserhöhungen sind spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich (Email, Brief, Telefax) anzukündigen. Für den Fall, dass die Preiserhöhung mehr als 20% der bisherigen Vergütung ausmacht hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht, welches er mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats nach Zugang der Preiserhöhungsankündigung schriftlich ausüben kann.

Sperrung von Daten

Macht ein Dritter MENURY gegenüber einer Rechtsverletzung durch Daten oder Inhalte geltend, die vom Kunden auf die von MENURY bereitgestellten Datenspeicher übermittelt wurden, ist MENURY berechtigt, die entsprechenden Daten oder Inhalte vorläufig zu sperren, wenn der Dritte die Rechtsverletzung schlüssig dargetan hat. MENURY wird den Kunden in diesem Falle auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist die Rechtsverletzung einzustellen oder die Rechtmäßigkeit der Inhalte nachzuweisen. Wird dieser Aufforderung nicht oder nicht genügend nachgekommen, ist MENURY unbeschadet weiterer Rechte und Ansprüche berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Soweit die Rechtsverletzung vom Kunden zu vertreten ist, ist er auch zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet und hat MENURY insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.

Leistungsänderungen

MENURY ist jederzeit berechtigt, die SaaS-Lösungen teilweise oder insgesamt weiterzuentwickeln, zu ändern oder zu ergänzen. Vertragsrelevante, erhebliche Änderungen werden spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail auf das vom Nutzer genannte E-Mail-Konto ankündigt. Der Kunde kann den Änderungen mit einer Frist von einem Monat ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E‑Mail widersprechen. Unwidersprochen werden die Änderungen Bestandteil des Vertrages. In der Änderungsmitteilung wird auf die Folgen des Widerspruchs entsprechend hinweisen. Im Falle des fristgerechten Widerspruchs ist MENURY berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats schriftlich zu kündigen

Rechte bei Mängeln

Wird der in II. 1.4 aufgeführte Service Level für die Dauer von drei (3) aufeinanderfolgenden Kalendermonaten oder von drei (3) Kalendermonaten innerhalb eines Zeitraums von sechs (6) Kalendermonaten unterschritten (Verfügbarkeit während der Betriebszeit unter 95 %) und hat MENURY dies zu vertreten, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

In anderen Fällen nicht vertragsgemäßer Leistung ist MENURY zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Falls die Nacherfüllung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt, kann eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt werden. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist stehen die gesetzlichen Rechtsbehelfe zur Verfügung, wobei die Aufhebung des Vertrages (Rücktritt oder Schadensersatz statt der Leistung) nur eröffnet ist, wenn es sich bei den Mängeln um Fehler der Fehlerklassen 1 oder 2 handelt.

Die Verjährungsfrist für Rechte bei Mängeln beträgt zwölf (12) Monate.

Der Kunde ist verpflichtet, MENURY unverzüglich zu unterrichten, falls Dritte Schutzrechtsverletzungen gegen ihn geltend machen. Der Kunde ist nur berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere sich gerichtlich gegen die Ansprüche zu verteidigen oder gesetzliche Ansprüche des Dritten unter Vorbehalt zu befriedigen, sofern MENURY zuvor mitgeteilt hat, dass MENURY den Kunden gegen den Anspruch nicht verteidigen wird.

Haftung

MENURY haftet nicht für fehlerhafte Auswertungen der Datenbanken und Server.

Des weiteren ist jeder Nutzer verpflichtet alle Angaben nach bestem Wissen zur veröffentlichen.

Jeder Nutzer ist verpflichtet sich eigenständig, um die Richtigkeit der Daten zu erkundigen. Für die Daten, die von MENURY ausgegeben werden, wird keine Gewähr übernommen und stellt somit nur einen Hinweis über ein unverbindliches Angebot des Restaurants/Hotels/Lokals oder Betriebs dar.

Geheimnisschutz; Datenschutz; Datensicherheit

Die Verarbeitung von Daten, die berufsrechtlichem Geheimnisschutz unterliegen (bspw. Patientendaten, Mandantendaten bei rechts- und steuerberatenden Berufen), durch externe Dienstleister kann die Zustimmung der Patienten beziehungsweise der Mandanten erfordern. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass eine solche Zustimmungspflicht besteht und, falls ja, dass die entsprechende Zustimmungserklärung vorliegt.

Soweit der Kunde aufgrund geltender datenschutzrechtlicher Bestimmungen gegenüber einer Person verpflichtet ist, Auskünfte zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten dieser Person zu geben, wird MENURY dabei unterstützen, diese Informationen bereitzustellen.

MENURY setzt ausschließlich Mitarbeiter und Subunternehmer ein, die auf das Datengeheimnis verpflichtet sind.

MENURY sichert sämtliche Daten, soweit dies mit technisch und wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich ist, wirksam gegen unberechtigten Zugriff, Veränderung, Zerstörung oder Verlust, unerlaubter Übermittlung, anderweitiger unerlaubter Verarbeitung und sonstigem Missbrauch. Sofern eine Gefährdung von Daten und SaaS-Lösung auf andere Weise nicht mit technisch und wirtschaftlich angemessenem Aufwand oder nicht Erfolg versprechend beseitigt werden kann, ist MENURY berechtigt, mit schädigendem Inhalt versehene Daten zu löschen. MENURY wird den Kunden per E-Mail an die genannte E-Mail-Adresse von dieser Absicht in Kenntnis setzen.

Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ihnen unter diesem Vertrag von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei Gelegenheit dieser Zusammenarbeit über Angelegenheiten etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie nach Beendigung dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der betroffenen Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Die Weitergabe an Dritte, die einer gesetzlichen Verpflichtung zur Geheimhaltung unterliegen, ist nicht zustimmungspflichtig. Die Weitergabe an Mitarbeiter, welche die Informationen für ihre Tätigkeit bei Durchführung von vertragsgegenständlichen Leistungen benötigen, bedarf ebenfalls keiner Zustimmung. Die Parteien stellen jedoch sicher, dass solche Mitarbeiter an entsprechende Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf den Gebrauch für die Durchführung dieses Vertrages beschränkt. Jede Partei informiert die andere Partei unverzüglich nach Kenntniserlangung über etwaige unbefugte Offenlegungen oder einen möglichen Verlust vertraulicher Informationen.

Diese vorgenannte Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich
die andere Partei von Dritten rechtmäßig erhalten hat oder erhalten wird,
bei Abschluss dieses Vertrages bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung allgemein bekannt wurden,
bei der Partei, die diese Informationen empfängt, bereits zuvor vorhanden waren, oder
bei der Partei, die diese Informationen empfängt, bereits unabhängig von der Mitteilung entwickelt wurden.

Das Offenlegungsverbot gilt nicht, soweit die Parteien gesetzlich oder durch gerichtliche oder behördliche Anordnungen zur Offenlegung der Informationen verpflichtet sind. In diesem Fall ist die zur Offenlegung verpflichtete Partei jedoch verpflichtet, vorab die andere Partei von der Offenlegung der Informationen zu benachrichtigen, damit die andere Partei die Möglichkeit hat, sich gegen eine solche Offenlegung zu verteidigen und diese zu verhindern oder zu beschränken. Die zur Offenlegung verpflichtete Partei wird sich nach besten Kräften gegenüber den die Offenlegung anordnenden behördlichen Stellen dafür einsetzen, dass sämtliche vertraulichen Informationen, die offen zu legen sind, vertraulich behandelt werden.

Die Vertraulichkeitsbindungen dieses Vertrages bestehen auch nach Beendigung dieses Vertrages für einen Zeitraum von 2 Jahren fort. Hinsichtlich der Daten, die dem Datengeheimnis oder Berufsgeheimnis unterliegen, gilt die Vertraulichkeitsbindung zeitlich unbegrenzt.

Vertragsübernahme

MENURY ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier (4) Wochen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Anzeige der Vertragsübernahme zu kündigen.

Beendigung, Folgen der Beendigung

Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. MENURY ist insbesondere berechtigt, diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, wenn

der Kunde mit der Bezahlung eines Betrags für einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten in Verzug sind, der mindestens dem vereinbarten Entgelt für die Nutzung für den Zeitraum von zwei Monaten entspricht

über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren oder ein anderes der Schuldenregulierung dienendes gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren eingeleitet ist oder wird

das Benutzerkonto übertragen oder die Zugangsdaten zur SaaS-Lösung ohne vorherige Zustimmung von MENURY Dritten zugänglich gemacht wurden

der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag im Übrigen verletzt hat und trotz Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung die Vertragsverletzung nicht einstellt oder Maßnahmen nachweist, die geeignet sind, die Wiederholung der Vertragsverletzung künftig auszuschließen.

Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind die Parteien verpflichtet, das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß abzuwickeln. Hierzu wird MENURY die im Rahmen des Vertrages gespeicherten Daten sowie gegebenenfalls im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellte Datenbanken auf eigene Kosten spätestens vier Wochen nach der Beendigung des Vertrages nach Wahl entweder im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträger an den Kunden oder einen von ihm benannten Dritten übergeben

Weitergehende Unterstützungsleistungen für die Migration der Daten kann MENURY aufgrund gesonderter Beauftragung erbringen. Solche weitergehenden Unterstützungsleistungen werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste vergütet.



Stand: Januar 2022

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